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   BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 39/72   

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https://dejure.org/1974,3377
BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 39/72 (https://dejure.org/1974,3377)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1974 - 7 RAr 39/72 (https://dejure.org/1974,3377)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1974 - 7 RAr 39/72 (https://dejure.org/1974,3377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ein bei der Ausbildung zum Volksschullehrer erforderliches verkürztes viersemestriges Studium an einer Pädagogischen Hochschule ermöglicht allein nicht den Übergang in eine andere geeignete berufliche

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang in andere geeignete Tätigkeit - Volksschullehrer - Ausbildung - Studium - Gesamtbildungsmaßnahme

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.1974 - 7 RAr 27/72

    Zum Begriff des Behinderten iSv AFG §§ 56 ff.

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 39/72
    Senats (vgl. Urteil vom 28° Februar 4974 - 7 RAr 27/72 -) scheidet damit die Förderung auch eines Teiles dieser nur.
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4140
    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 39/72
    Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit 33. BT-Drucks. V/4140 S. 9 zu 5 40 Abs° 2), ist diese Regelung nur für den Bereich der beruflichen Fortbildung getroffen worden.
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93

    BfA - Umschulung - Förderung

    Vollzeit-Maßnahmen, die länger dauern, sind von einer Förderung insgesamt ausgeschlossen (BSGE 36, 1, 3 = SozR Nr. 1 zu § 47 AFG; BSGE 38, 104, 107f = SozR 4100 § 47 Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 41 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 47 Nr. 2; Gagel, Komm zum AFG, Stand Mai 1993, § 41 Rz 18; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand Mai 1994, § 41 Rz 67).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

    jedoch nicht die weitere Ausbildungsstufe - Referendarzeit mit abschließender zweiter Staatsprüfung - durchlaufen hat, so daß er mangels Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Beruf erreicht hat (vgl BSGE 37, 223, 226; 38, 63, 65; 38, 104, 107; BSG SozR 4100 5 47.
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